Jugendgruppe FFR

1. Sinn und Zweck

Der Fischerverein «Fischer und Freunde des Rotsees» führt eine Jugendgruppe mit dem Ziel, den Jugendlichen die nötigen Kenntnisse zur Ausübung der fairen Fischerei, dem gerechten Verhalten gegenüber der Natur (Natur- und Gewässerschutz) und anderen Seebenützern zu vermitteln. Dabei sind die Statuten des FFR führend.

Ferner wird die Vereinskameradschaft gepflegt und gefördert. 

 

2. Anforderungen an die Jugendgruppen-Mitglieder

Von den Jugendgruppenteilnehmer und -innen wird regelmässiges Erscheinen, Pünktlichkeit und Hilfsbereitschaft erwartet.

Eine eigene Fischereiausrüstung (inkl. entsprechender Kleidung) wird vorausgesetzt, wobei wir gerne beratend zur Seite stehen.

Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Ein Zeckenschutz wird empfohlen.

 

3. Mindestalter / Übertritt

Der Jugendgruppe können Kinder ab dem Jahr beitreten, in dem sie das 11. Altersjahr vollenden. Nötig ist das schriftliche Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten. 

In dem Jahr, in welchem das 16. Altersjahr erreicht wird, erfolgt der Übertritt zum regulären Aktivmitglied gemäss FFR Statuten. 

 

4. Anforderungen an die Instruktoren

Unsere Instruktoren sind sich ihrer Verantwortung bewusst und verhalten sich vorbildlich. Die Anlässe sind vorbereitet und werden mit grosser Fach- und Sozialkompetenz durchgeführt. Ausserdem werden die Richtlinien des Jugendschutzes eingehalten.

 

5. Jahresprogramm

Das Jahresprogramm für die Jugendgruppe wird jeweils vom Jugendgruppenleiter im Einvernehmen mit dem Vorstand für ein Jahr im Voraus erstellt und bekanntgegeben. 

Das Jahresprogramm enthält u.a. folgendes: 

Die verschiedenen Fischfangtechniken am See (Zapfen-, Grundfischerei), Uferpflege am Rotsee, Exkursionen (z.B. fischereibezogener Ausflug), Theorie (z.B. Fisch- und Naturkunde, Schweizer Sportfischer Brevet). 

 

6. Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 25.- pro Jahr.

Für Anlässe/Ausflüge können zusätzliche Kosten gemäss der Einladung anfallen.

 

7. Budget

Für die Jugendgruppe wird jährlich ein separates Budget von der FFR-GV freigegeben.